Pforzheim 4.4.2022
Während in vielen Innenräumen (z.B. Einzelhandel, Gastronomie) die Maskenpflicht entfällt, bleibt diese im ÖPNV weiterhin gelten.
Auszug aus der CoronaVO:
„§ 3 Maskenpflicht
1) Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske in
-
- geschlossenen Fahrzeugbereichen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht
….“
Demnach wird dann einheitlich im Fern- und Nahverkehr keine FFP2– Maskenpflicht mehr bestehen, sondern es müssen mindestens medizinische Masken getragen werden.
Diese Maßnahme soll vorläufig bis zum 01. Mai 2022 gelten.