Kinder bis einschl. 14 Jahren dürfen weiter Alltagsmasken tragen. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Gleiches gilt für Personen, die nachgewiesen durch ein ärztliches Attest von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind. Das Attest ist auf Verlangen des Personals der Verkehrsunternehmen vorzuzeigen.