Fahrpreise ab 11. Dezember 2022
Monatskarte Erwachsene
Preis in € | 1 Zone | 2 Zonen/ Stadtgebiet Pforzheim |
3 Zonen | 4 Zonen | 5 Zonen=Netz |
58,50 | 67,50 | 83,00 | 94,50 | 109,00 |
Für wen?
Erwachsene (übertragbar und mit Familienvorteil).
Wann gültig?
Den ganzen Tag in den gelösten Zonen. Der Beginn des Gültigkeitszeitraumes kann frei gewählt werden. Die Monatskarte gilt bis zum gleichen Tag des Folgemonats (z. B. vom 13.3. bis 13.4.).
Wo gültig?
Je nach gelösten Zonen.
Woher?
Bei den Verkaufsstellen und Verkehrsunternehmen sowie an den Fahrscheinautomaten.
Was noch?
Diese Karten gelten nicht nur den ganzen Tag in den gelösten Zonen, sondern überdies werktags ab 9.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags zusätzlich als Netzkarte für das gesamte VPE-Gebiet (Netzvorteil).
Jahreskarte Erwachsene
Preis in € | 1 Zone | 2 Zonen/ Stadtgebiet Pforzheim |
3 Zonen | 4 Zonen | 5 Zonen=Netz |
pro Monat | 48,50 | 56,50 | 69,00 | 79,00 | 91,00 |
Für wen?
Für Erwachsene (übertragbar mit Familienvorteil)
Wann gültig?
Den ganzen Tag in den gelösten Zonen. 1 Jahr ab gewünschtem Monat. Wenn die Karte nicht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch und kommt pünktlich in Ihren Briefkasten.
Wo gültig?
Je nach gelösten Zonen.
Woher?
Den Antrag für die Jahreskarte bekommen Sie hier, im Kundencenter Südwestbus (Deimlingstraße 25, 75175 Pforzheim) und bei den Verkehrsunternehmen der Region.
Bitte bis 10. des Vormonats abgeben oder an uns senden!
Was noch?
Zahlungsweise bequem per monatlichem Bankeinzug. Diese Karten gelten nicht nur den ganzen Tag in den gelösten Zonen, sondern überdies werktags ab 9.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags zusätzlich als Netzkarte für das gesamte VPE-Gebiet (Netzvorteil).
Günstiger Zugang zu StadtMobil-Autos (Mobilitätsvorteil).
Übrigens: Auf Wunsch kann eine Jahreskarte auch als persönliche Zeitkarte mit Lichtbild ausgestellt werden (dann allerdings ist sie nicht übertragbar).
Netz 9 Solo
Preis in € | pro Monat 40,00 |
Für wen?
Für Erwachsene (persönlich)
Wann gültig?
Wochentags ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. 1 Jahr ab gewünschtem Monat. Wenn die Karte nicht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch und kommt pünktlich in Ihren Briefkasten.
Wo gültig?
Im gesamten VPE-Netz.
Woher?
Den Antrag für die Jahreskarte bekommen Sie hier, im Kundencenter Südwestbus (Deimlingstraße 25, 75175 Pforzheim) und bei den Verkehrsunternehmen der Region.
Bitte bis 10. des Vormonats abgeben oder an uns senden!
Was noch?
Zahlungsweise bequem per monatlichem Bankeinzug.
Günstiger Zugang zu StadtMobil-Autos (Mobilitätsvorteil).
Diese persönliche Jahreskarte ist nicht übertragbar und ohne Familienvorteil.
Netz 9
Preis in € | pro Monat 45,00 |
Für wen?
Für Erwachsene (übertragbar mit Familienvorteil).
Wann gültig?
Wochentags ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. 1 Jahr ab gewünschtem Monat. Wenn die Karte nicht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch und kommt pünktlich in Ihren Briefkasten.
Barzahler müssen eine neue Karte kaufen.
Wo gültig?
Im gesamten VPE-Netz.
Woher?
Den Antrag für die Jahreskarte bekommen Sie hier, im Kundencenter Südwestbus (Deimlingstraße 25, 75175 Pforzheim) und bei den Verkehrsunternehmen der Region.
Bitte bis 10. des Vormonats abgeben oder an uns senden!
Was noch?
Zahlungsweise bequem per monatlichem Bankeinzug.
Günstiger Zugang zu StadtMobil-Autos (Mobilitätsvorteil).
Übergangsmonats- und Jahreskarten Erwachsene
Preise pro Monat in € für | 1 Zone | 2 Zonen/ Stadtgebiet Pforzheim |
Netz |
Übergangsmonatskarte | 29,00 | 49,00 | 64,50 |
Übergangsjahreskarte im Abonnemente |
25,00 | 41,50 | 54,00 |
Für wen?
Erwachsene mit einer gültigen Monats- oder Jahreskarte des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV), der Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw (VGC) oder des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS).
Die Fahrkarte des Nachbarverbunds ist stets mitzuführen und muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
KVV: die KVV-Waben müssen an VPE-Zonen angrenzen.
VGC: die VGC-Zonen müssen an VPE-Zonen angrenzen.
VVS: die VVS-Zonen müssen an VPE-Zonen angrenzen.
Woher?
Bei den Verkaufsstellen und Verkehrsunternehmen sowie an den Fahrscheinautomaten.
Was noch?
Es gelten die jeweiligen Vorteile und Bestimmungen für VPE-Monats- und -Jahreskarten entsprechend.
Schülermonatskarte
Preis in € | 1 Zone | 2 Zonen/ Stadtgebiet Pforzheim |
3 Zonen | 4 Zonen | 5 Zonen = Netz |
Schüler | 43,50 | 50,50 | 62,00 | 70,50 | 81,50 |
Für wen?
Schüler, Azubis und Studenten.
Wann gültig?
Jeweils einen Kalendermonat.
Wo gültig?
Je nach gelösten Zonen.
Woher?
Bei den Verkaufsstellen und Verkehrsunternehmen sowie an den Fahrscheinautomaten.
Was noch?
Werktags ab 9.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen sowie während der landeseinheitlichen Ferientage in Baden-Württemberg ganztags zusätzlich als Netzkarte für das gesamte VPE-Gebiet gültig – ohne Mehrpreis! Wer bereits zu Beginn der Ferien in Baden-Württemberg die September-Monatskarte kauft, kann damit in den ganzen Sommerferien kostenlos fahren.
Ab 15 Jahre ist ein gültiger Schülerausweis oder ggf. ein anderer gültiger Nachweis der Bildungseinrichtung (Vordruck zum Download) mitzuführen. Vor der erstmaligen Nutzung bitte Schüler-Monatsstammkarte beim Verkehrsunternehmen besorgen!
Studi-Ticket für Studierende der FH Pforzheim
Alle, die an der FH Pforzheim studieren, zahlen bei der Einschreibung einen Pauschalbetrag durch den Semesterbeitrag. Der Studentenausweis der FH Pforzheim gilt als Fahrschein im gesamten VPE-Gebiet. Bei Bahnfahrten bitte Personalausweis mitnehmen.
Anschluss-Studi-Ticket
Preis in € | Netz |
für 6 aufeinanderfolgende Monate | 170,00 |
Für wen?
Studenten, die eine gültige KVV-Semesterkarte oder ein gültiges VVS-Studi-Ticket besitzen.
Woher?
Bei den Verkaufsstellen der Schienenverkehrsunternehmen. Bitte immer eine Quittung verlangen! Bei Verlust oder Zerstörung Ersatz nur gegen Vorlage der Quittung zzgl. Bearbeitungsentgeld.
Übergangsmonatskarte Schüler, Studenten, Azubis
Preis in € für | 1 Zone | 2 Zonen/ Stadtgebiet Pforzheim |
Netz |
Monatskarte | 21,50 | 36,50 | 48,00 |
Für wen?
Schüler, Azubis und Studenten mit einer gültigen Schülermonatskarte des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV), der Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw (VGC) oder des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS).
Die Fahrkarte des Nachbarverbunds ist stets mitzuführen und muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
KVV: die KVV-Waben müssen an VPE-Zonen angrenzen.
VGC: die VGC-Zonen müssen an VPE-Zonen angrenzen.
VVS: die VVS-Zonen müssen an VPE-Zonen angrenzen.
Woher?
Bei den Verkaufsstellen und Verkehrsunternehmen sowie an den Fahrscheinautomaten.
Was noch?
Werktags ab 9.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen sowie während der landeseinheitlichen Ferientage in Baden-Württemberg ganztags zusätzlich als Netzkarte für das gesamte VPE-Gebiet gültig – ohne Mehrpreis! Wer bereits zu Beginn der Ferien in Baden-Württemberg die September-Monatskarte kauft, kann damit in den ganzen Sommerferien kostenlos fahren.
Ab 15 Jahre ist ein gültiger Schülerausweis oder ggf. ein anderer gültiger Nachweis der Bildungseinrichtung (Vordruck zum Download) mitzuführen.
Vor der erstmaligen Nutzung bitte Schüler-Monatsstammkarte beim Verkehrsunternehmen besorgen!
Job-Ticket
Firmen oder Firmenzusammenschlüsse können mit dem VPE eine Sondervereinbarung über ein Job-Ticket treffen (Mindestanzahl 20 Job-Ticket-Nutzer im Monat). Das Job-Ticket ist eine persönliche Jahresnetzkarte für Firmenmitarbeiter. Der monatliche Preis für Firmenmitarbeiter ist ein stark rabattierter Preis einer Jahresnetzkarte. Die Firma bezahlt zusätzlich einen zu vereinbarenden Pauschalbetrag über den VPE an die Verkehrsunternehmen.
Jobticket BW für Beschäftigte der Landesverwaltung
Das JobTicket BW ist eine persönliche, nicht übertragbare Jahresnetzkarte im Aboverfahren für Beschäftigte der Landesverwaltung Baden-Württemberg.
Das Ticket kann vom Nutzer ausschließlich nur über das Online-Verfahren über die Webseite des Landesamt für Besoldung und Versorgung bestellt werden. Ansonsten gelten die Regelungen für Jahreskarten unter B 4.7.6. Ebenso gilt der Familienvorteil nach B 8 und die Mobilitätsgarantie § 19.