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Barrierefreiheit

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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Der Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE) ist bemüht, seinen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.vpe.de und www.abo.vpe.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der nachfolgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Barrieren sind aktuell noch vorhanden:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es werden teilweise Schriftgrafiken verwendet.
  • Ziel oder der Zweck von Links geht teilweise nicht aus unseren Linktexten hervor.
  • Die Beschriftung von Formularelementen ist teilweise nicht programmatisch ermittelbar.
  • Tabellen enthalten teilweise keine programmatisch erkennbaren Tabellenüberschriften.
  • Menüs, aufklappbare Elemente und eingeblendete Inhalte sind nur teilweise mit der Tastatur bedienbar, sondern nur mit der Maus nutzbar.
  • Fokusreihenfolge von Bedienelementen entspricht teilweise nicht einer erwartenden Reihenfolge. 
  • Die HTML-Syntax ist teilweise nicht korrekt.
  • PDF‘s oder sonstige Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, sind derzeit nicht oder nur teilweise in barrierefreier Version verfügbar.

Nach und nach werden wir vorhandene Barrieren beseitigen.

Stand Leichte Sprache und Gebärdensprache

Auf ein Video und einen Text in Leichter Sprache zur „Erklärung zur Barrierefreiheit“ wird aus Ressourcengründen verzichtet. Die kontinuierliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache und insbesondere das Video in Gebärdensprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.

Aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung sind die Internetseiten nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.09.2023 aktualisiert.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wir möchten die Zugänglichkeit unserer Webseiten für Menschen mit Behinderung kontinuierlich verbessern. Wenn Sie Barrieren auf unseren Webseiten melden wollen, nehmen Sie per E-Mail an info@vpe.de Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per E-Mail an info@vpe.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls der Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE) nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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