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Mobilitätsgarantie

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Gut ankommen mit der VPE-Mobilitätsgarantie

Wir wollen, dass Sie mit uns zuverlässig und pünktlich ans Ziel kommen. Sollte uns das einmal nicht gelingen, können Sie im Rahmen der VPE-Mobilitätsgarantie, der Kundengarantien des Stadtverkehrs RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH oder der bundeseinheitlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr ggf. Ersatz verlangen.

Verbundweit im Netz gültig: Die VPE-Mobilitätsgarantie

Wenn Sie Ihr Fahrtziel um mehr als 30 Minuten später als nach dem Fahrplan erreichen würden, nehmen Sie sich einfach ein Taxi – und wir erstatten Ihnen die Kosten. Voraussetzungen sind, dass die Verspätung (bzw. der Fahrtausfall) vor dem Kauf des Tickets nicht bekannt war, dass sie durch ein im VPE kooperierendes Verkehrsunternehmen verschuldet wurde und Ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit unseren Bussen und Bahnen zur Verfügung stand. Bei höherer Gewalt (beispielsweise Unwetter, Bombendrohungen, Streik und Suizid) sowie bei angekündigten Maßnahmen (z. B. Straßensperrungen) besteht leider kein Ersatzanspruch.

Für wen gilt VPE-Mobilitätsgarantie?

Alle Fahrgäste mit einer Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene (auch Übergangszeitkarten und Deutschlandtickets) einer Netz 9, eines Job-Tickets Erwachsene oder Personen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung können sich die Taxikosten erstatten lassen. Die Mobilitätsgarantie gilt also nicht für Monats- und Abokarten für Schüler, Auszubildende und Studenten, Studi-Tickets und Tickets des Gelegenheitsverkehrs (z. B. 24-Stunden-Karten, Einzelfahrscheine). 
Für Fahrten mit dem Deutschlandticket gilt die Mobilitätsgarantie nur innerhalb des VPE-Tarifgebietes, allerdings nur für Kunden, die im Gebiet des VPE Ihren Wohnsitz haben und Ihr Deutschlandticket beim VPE erworben haben.

Bis zu welcher Höhe erstatten wir die Kosten?

Für Fahrgäste mit Monatskarte oder für schwerbehinderte Menschen übernehmen wir bis zu 35 €. Wer mit einer Jahreskarte für Erwachsene unterwegs ist, kann bis maximal 50 € erhalten.

Wie erfolgt die Rückerstattung?

Senden Sie uns einfach den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag (Link nachstehend) zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung und einer Kopie Ihrer gültigen Monatskarte oder Jahreskarte mit gültiger Wertmarke innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall zu. Nach Prüfung des Anspruchs überweisen wir Ihnen den Betrag dann auf das von Ihnen angegebene Bankkonto – eine Barauszahlung oder Verrechnung beim Ticketkauf ist leider nicht möglich.

Erstattungsantrag für die VPE-Mobilitätsgarantie

Mit der Inanspruchnahme der VPE-Mobilitätsgarantie verzichtet der Fahrgast auf die Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche auf Grundlage der Kundengarantien des Stadtverkehrs RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH – oder den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr.

Kundengarantien des Stadtverkehrs RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH
Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr

Für alle Garantien gilt: Ansprüche aus demselben Sachverhalt können nur einmal geltend gemacht werden. Lesen
Sie dazu auch § 19 unserer aktuellen Beförderungsbedingungen.

Beförderungsbedingungen
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