D-Ticket JugendBW
Hier findet ihr alle wichtigen Informationen und könnt euer Ticket bestellen:
Hier ist das Bestellportal für Vollzeitschüler im Schülerlistenverfahren (ehemals Bestellung über die Schulsekretariate).
Wählt die Schule aus die ihr besucht sowie das Schuljahr, ihr werdet automatisch durch die einzelnen Bestellschritte geleitet. Bitte unbedingt die Bestellfristen beachten. Hier bestellen
Hier bestellen alle Jugendliche und junge Erwachsene die im
VPE-Tarifgebiet wohnen und keine Vollzeitschule besuchen bzw. keinen Anspruch auf Zuschuss oder Befreiung haben.
Es ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Bitte unbedingt die Bestellfristen beachten. Hier bestellen
Wer ist mein Ansprechpartner?
Bei Fragen, wenden Sie sich an das zuständige Abo-Center unter:
– Telefon: 0721-66050879
– E-Mail: aborvs@deutschebahn.com.
Wer kann das D-Ticket JugendBW bestellen?
- Alle jungen Menschen unter 21 Jahren die in Baden-Württemberg wohnen mit Altersnachweis.
- Schüler/innen und Studenten/Studentinnen deren Schul- oder Hochschulstandort sich im VPE-Tarifgebiet befindet, unter 27 Jahren mit Altersnachweis und Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung.
- Auszubildende und Freiwilligendienstleistende die in Baden-Württemberg wohnen, unter 27 Jahren mit Nachweis/Bescheinigung.
Welche Bestellfristen gelten für die angebotenen Fahrkartenmedien?
Bei der Bestellung kannst du zwischen Handyticket oder Chipkarte wählen.
Hinweis zum Handyticket: Du bekommst einen 12-stelligen Abrufcode per Mail. Diesen gibst du dann in der App “wohin du willst“ auf dem Smartphone ein. Danach wird deine Fahrtberechtigung monatlich automatisch aktualisiert. Bei einer Bestellung bis zum 20. des Monats bekommst du das Ticket noch für den laufenden Monat oder für einen späteren Zeitpunkt.
Hinweis zur Chipkarte: Du bekommst die Chipkarte per Post an die hinterlegte Wohnadresse. Sie wird nicht jährlich neu ausgegeben, sondern kann sofern keine Kündigung erfolgt, bis zu 5 Jahre genutzt werden. Die Bestellung für die Chipkarte muss bis zum 10. des Vormonats erfolgen, um das Ticket für den Folgemonat zu erhalten.
Was kostet das neue D-Ticket JugendBW?
- Für Vollzeitschüler im Schülerlistenverfahren bei 11-maliger Abbuchung: 33,19 €.
- Für Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bei 12-maliger Abbuchung: 30,42 €.
- Für Studierende der FH-Pforzheim, die im Rahmen Ihres Semesterbeitrags bereits einen Anteil für die ÖPNV-Nutzung entrichten, reduziert sich der Kaufpreis des Jugendtickets bei 12-maliger Abbuchung auf monatlich 25,92 €
Wo ist das D-Ticket JugendBW gültig?
Das D-Ticket JugendBW gilt in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs Deutschlandweit – rund um die Uhr an 7 Tagen. Das Ticket gilt nicht in Fernzügen (z.B. ICE, EC, IC, Flixtrain, TGV,…) und in Fernbussen – sowie touristischen und historischen Verkehren.
Welche Kündigungsfristen gelten für das D-Ticket JugendBW?
- Beim D-Ticket JugendBW handelt es sich um ein Jahresabo. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf des ersten 12-Monatszeitraums, wird für den abgelaufenen Zeitraum die Differenz zum Monatsbetrag einer 1-Zonen-Schülermonatskarte nacherhoben. Nach der Mindestbezugsdauer verlängert sich das Jahres-Abo um weitere 12 Monate, kann aber flexibel mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt.
- Bei Vollzeitschülern im Schülerlistenverfahren kann das Abo jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Schuljahresende gekündigt werden. Bei Schulaustritt, Schulwechsel, Umzug, Verkürzung des Schuljahres oder in besonderen Härtefällen wie längere Krankheit oder Auslandsaufenthalt ist eine vorzeitige Kündigung möglich. Der Grund für eine vorzeitige Kündigung ist der Schule nachzuweisen und von der Schule zu bestätigen. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Abo um weitere 12 Monate.
Was beim D-Ticket JugendBW noch zu beachten ist!
- Das D-Ticket JugendBW beinhaltet keine Mitnahmeregelung.
- Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich.
- Es handelt sich um ein persönliches Ticket, welches nicht übertragbar ist.
- Es gilt an allen Wochentagen rund um die Uhr.
- Bei Schülern und Studenten gilt das Schul-/Hochschulortprinzip.
- Bei der Erstausgabe für Schülerinnen und Schüler im Schülerlistenverfahren, ist die Gültigkeit der Fahrkarte, bis August 2024.